Liebe Schülerinnen und Schüler der Q2, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe  Kolleginnen und Kollegen,

am morgigen Donnerstag beginnen die schulischen Angebote zur Prüfungsvorbereitung für die angehenden Abiturientinnen und Abiturienten der Q2. Den Stundenplan mit den schulischen Lernangeboten können Sie der Vertretungs-App entnehmen.

Ich bin mir darüber im Klaren, dass die Situation des Unterrichts in Zeiten eines erhöhten Infektionsrisikos durch das Corona-Virus bei allen Betroffenen Fragen aufwirft und Sorgen auslöst.  Mit diesem Anschreiben möchte ich Sie u.a. über unsere getroffenen Hygieneschutzmaßnahmen informieren.

 

1. Wiederaufnahme des Schulbetriebs für die Q2

2. Verschiebung des Nachschreibetermins der Abiturvorklausur

Wie bereits über die Vertretungs-App angekündigt, wird der Nachschreibetermin für die krankheitsbedingt verpassten Vorabiturklausuren auf Mittwoch, den 29.4.2020, 8:10 Uhr verschoben. Auf diese Weise haben alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Nachschreibtermin in den vorangegangenen Tagen mindestens ein Lernangebot in jedem ihrer vier Abiturfächer.

3. Ausnahmeregelung bei drei aufeinanderfolgenden Klausurtagen im Haupttermin 2020

Das Schulministerium hat eine Ausnahmeregelung bei drei aufeinander-folgenden Klausurtagen im Haupttermin 2020 geschaffen. Darin heißt es: „Die Schülerinnen und Schüler, die im Haupttermin an drei aufeinanderfolgenden Tagen Klausuren schreiben müssen, können in Abstimmung mit der Schulleitung eine dieser Klausuren im Nachschreibetermin schreiben.“

Folgende formale Aspekte werden bei Inanspruchnahme dieser Regelung verlangt: „Die betreffenden Schülerinnen und Schüler sind zu beraten. Die Beratung und deren Ergebnis sind schriftlich zu dokumentieren und von den Schülerinnen und Schülern bzw. den Erziehungsberechtigten gegenzuzeichnen.“

Am FSG werden wir das wie folgt umsetzen:
Um bei Vorliegen der o. g. Voraussetzung diese Ausnahmeregelung in Anspruch zu nehmen, ist ein persönliches Gespräch mit Herrn Dr. Nitsche zu vereinbaren. Hierzu schicken die Antragssteller eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter Angabe einer Telefonnummer, unter der sie erreichbar sind. Dieses Gespräch wird aufgrund der aktuellen Corona-Situation telefonisch geführt. Die Beratung und das Ergebnis werden von Herrn Dr. Nitsche dokumentiert. Dieses Schriftstück ist von der antragsstellenden Schülerin bzw. dem antragsstellenden Schüler oder einem Erziehungsberechtigten hier im Sekretariat des FSG zu unterschreiben. Liegt diese Unterschrift am Vortag der Klausur, für die die Teilnahme am Nachschreibetermin beantragt wird, nicht vor, so gilt der Antrag als nicht gestellt und die Abiturklausur muss im Haupttermin geschrieben werden.

Bleibt / Bleiben Sie alle gesund!