Liebe Schülerinnen und Schüler der Q2, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe  Kolleginnen und Kollegen,

am morgigen Donnerstag beginnen die schulischen Angebote zur Prüfungsvorbereitung für die angehenden Abiturientinnen und Abiturienten der Q2. Den Stundenplan mit den schulischen Lernangeboten können Sie der Vertretungs-App entnehmen.

Ich bin mir darüber im Klaren, dass die Situation des Unterrichts in Zeiten eines erhöhten Infektionsrisikos durch das Corona-Virus bei allen Betroffenen Fragen aufwirft und Sorgen auslöst.  Mit diesem Anschreiben möchte ich Sie u.a. über unsere getroffenen Hygieneschutzmaßnahmen informieren.

 

1. Wiederaufnahme des Schulbetriebs für die Q2

  • In jedem Klassenraum befinden sich mobile Seifenspender an jedem Waschbecken, daneben ist ein Tisch für die Einmalhandtücher aufgebaut. Wir empfehlen im Vorfeld des schulischen Lernangebots eine Handreinigung unter Einhaltung des Mindestabstandes im Kursraum.
  • Die Sitzanordnung in den Klassenräumen ist jeweils in drei Reihen zu je drei Tischen vorgesehen, so dass der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt ist. Bitte die Sitzordnung nicht verändern! Die Kolleginnen und Kollegen sind angewiesen, einen Sitzplan zu erstellen.
  • In jedem Klassenraum gibt es einen Materialtisch. Dort werden die Materialien für die schulischen Angebote ausgelegt und von den Schülerinnen und Schülern abgeholt.
  • Eine eventuell notwendige Pause während der Doppelstunde muss im jeweiligen Kursraum verbracht werden.
  • Die Türen zu den Kursräumen und Gängen sollen offen stehen, damit die Türklinken nicht benutzt werden müssen. Bitte achten Sie auf eine ausreichende Lüftung der Kursräume.
  • Jeder Raum wird pro Tag nur genau einmal benutzt, so dass anschließend eine Reinigung durch die ZGL erfolgen kann.
  • Der Haupteingang wird nur als Eingang benutzt, die Türen im Anbau und im naturwissenschaftlichen Trakt (nur Biologie, Physik) werden als reine Ausgänge genutzt. Die Verkehrswege in der Schule sind als Einbahnstraße gekennzeichnet. Bitte gehen Sie nur in Richtung der Einbahnstraßenschilder. Wir wollen damit sicherstellen, dass der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann.
  • Bitte kommen Sie einzeln zum Haupteingang und nicht in Gruppen. Suchen Sie dann unverzüglich Ihren Kursraum auf und nehmen Sie einen der vorgesehenen Plätze ein. Es ist nicht gestattet sich in den Fluren aufzuhalten. Über die Vertretungs-App und eine vor dem Haupteingang ausgehängte Liste können Sie Ihren Kursraum in Erfahrung bringen.
  • Die 7 Mitglieder der erweiterten Schulleitung werden Sie morgen früh bei Ihrem Schulbesuch im Eingangsbereich in Empfang nehmen und organisatorisch begleiten.
  • Nach Ende Ihres Lernangebotes verlassen Sie bitte umgehend das Schulgebäude und -gelände entsprechend unserem Leitsystem „Einbahnstraße“.
  • Alle Toiletten sind auch über das Einbahnstraßensystem erreichbar! Bei der Benutzung der Toiletten möchte ich Sie bitten, diese jeweils nur einzeln zu benutzen, da bei der anschließenden Handreinigung der Mindestabstand nicht gewahrt ist.
  • Die Reinigungskräfte sind um 10:00 Uhr und um 14:00 Uhr im Haus und nehmen eine Flächendesinfektion auf den Toiletten, in den benutzten Räumen und bei Türklinken und –griffen vor.

2. Verschiebung des Nachschreibetermins der Abiturvorklausur

Wie bereits über die Vertretungs-App angekündigt, wird der Nachschreibetermin für die krankheitsbedingt verpassten Vorabiturklausuren auf Mittwoch, den 29.4.2020, 8:10 Uhr verschoben. Auf diese Weise haben alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Nachschreibtermin in den vorangegangenen Tagen mindestens ein Lernangebot in jedem ihrer vier Abiturfächer.

3. Ausnahmeregelung bei drei aufeinanderfolgenden Klausurtagen im Haupttermin 2020

Das Schulministerium hat eine Ausnahmeregelung bei drei aufeinander-folgenden Klausurtagen im Haupttermin 2020 geschaffen. Darin heißt es: „Die Schülerinnen und Schüler, die im Haupttermin an drei aufeinanderfolgenden Tagen Klausuren schreiben müssen, können in Abstimmung mit der Schulleitung eine dieser Klausuren im Nachschreibetermin schreiben.“

Folgende formale Aspekte werden bei Inanspruchnahme dieser Regelung verlangt: „Die betreffenden Schülerinnen und Schüler sind zu beraten. Die Beratung und deren Ergebnis sind schriftlich zu dokumentieren und von den Schülerinnen und Schülern bzw. den Erziehungsberechtigten gegenzuzeichnen.“

Am FSG werden wir das wie folgt umsetzen:
Um bei Vorliegen der o. g. Voraussetzung diese Ausnahmeregelung in Anspruch zu nehmen, ist ein persönliches Gespräch mit Herrn Dr. Nitsche zu vereinbaren. Hierzu schicken die Antragssteller eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter Angabe einer Telefonnummer, unter der sie erreichbar sind. Dieses Gespräch wird aufgrund der aktuellen Corona-Situation telefonisch geführt. Die Beratung und das Ergebnis werden von Herrn Dr. Nitsche dokumentiert. Dieses Schriftstück ist von der antragsstellenden Schülerin bzw. dem antragsstellenden Schüler oder einem Erziehungsberechtigten hier im Sekretariat des FSG zu unterschreiben. Liegt diese Unterschrift am Vortag der Klausur, für die die Teilnahme am Nachschreibetermin beantragt wird, nicht vor, so gilt der Antrag als nicht gestellt und die Abiturklausur muss im Haupttermin geschrieben werden.

Bleibt / Bleiben Sie alle gesund!