Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

heute haben wir mit Freude unsere angehenden Abiturientinnen und Abiturienten nach langer Unterbrechung wieder in der Schule zu prüfungsvorbereitenden Lernangeboten begrüßen können.

Erfreulich viele Schülerinnen und Schüler haben das Angebot, dessen Teilnahme freiwillig war, genutzt und bei den Begegnungen in den Wechselpausen habe ich in viele frohe Gesichter geblickt und viele positive Rückmeldungen erhalten.
Das von uns geplante und umgesetzte Raum- und Hygienekonzept hat heute problemlos funktioniert und wir sehen uns gut gerüstet für die nächsten Tage.

In der letzten Zeit erreichten uns einige Rückmeldungen und Fragen zur derzeitigen Situation, die Ihnen wichtig sind und die wir an dieser Stelle beantworten wollen.

Wann und in welcher Form findet der Elternsprechtag statt?

Aus Gründen des Infektionsschutzes wäre ein Elternsprechtag in der bekannten Form zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu verantworten. Alternativ wollen wir mit Ihnen Beratungsgespräche in anderer Form führen.

Derzeit sind viele Fragen zur Versetzung angesichts der stattfindenden eingeschränkten Beschulung noch nicht abschließend geklärt. Deutlich erkennbar ist die Absicht des Landes, dass sich aus den Folgen dieser besonderen Situation keine Nachteile für Ihre Kinder ergeben sollen.

Für eine gute und umfassende Beratung insbesondere für die Kinder, die bisher problematische Leistungen gezeigt haben, erscheint es uns aber zwingend notwendig, dass wir Ihnen gerade auch zu diesen Fragen verbindliche und rechtssichere Auskünfte und Empfehlungen geben können. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, die Beratungsgespräche zunächst zu verschieben und erst die Klärung wichtiger Fragen abzuwarten.

Generell haben Sie natürlich auch zum jetzigen Zeitpunkt die Möglichkeit, sich bei drängenden Fragen per Mail oder über unser Sekretariat mit den Lehrerinnen und Lehrern in Verbindung zu setzen.

Wie viele Klassenarbeiten/Klausuren müssen noch geschrieben werden?

Auch für diese Frage gilt, dass es noch keine konkreten Vorgaben seitens des Ministeriums für Schule und Bildung gibt. Das Land entscheidet dies abhängig vom Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Unterrichts in der Schule. Schriftliche Leistungsüberprüfungen während des Unterrichts auf Distanz sind nicht vorgesehen.

Wie werden die Leistungen meines Kindes während des Lernens auf Distanz bewertet?

Zunächst einmal stellt das Ministerium für Schule und Bildung in einer Mail vom 16.04. generell fest:

„Nicht erbrachte oder nicht hinreichende Leistungen hingegen werden nicht in die Zeugnisnote einbezogen. Wir berücksichtigen hierbei den Umstand, dass es in dieser Zeit individuelle Situationen geben kann, die dazu führen, dass Aufgaben nicht so erledigt werden können, wie es im Präsenzunterricht ggf. möglich gewesen wäre. In diesen Fällen werden Lehrkräfte vor allem gezielt beraten und unterstützend aktiv werden, auch hinsichtlich geeigneter Strategien, um Lernziele dennoch zu erreichen.“

Damit ist sichergestellt, dass sich während der Beschulung auf Distanz die zuvor erreichten Noten nicht verschlechtern können.

Zur Bewertung führt das Ministerium für Schule und Bildung aus,

„dass die während des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben keiner Leistungskontrolle oder -bewertung unterliegen. Knüpft der Unterricht nach Wiederbeginn an die bearbeiteten Aufgaben an, so können Leistungen, die dann, auch infolge des häuslichen Arbeitens, aus dem Unterricht erwachsen, bewertet werden.“

Für die jetzt anstehende Phase der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs werden wir darauf hinwirken, dass gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und noch erbracht werden, auch zur Kenntnis genommen werden und in die Abschlussnote im Rahmen der Sonstigen Leistungen im Unterricht miteinfließen können.

Konkret heißt das, dass eine Note durch Schülerarbeiten, die während der Beschulung auf Distanz zu Hause angefertigt werden, nicht direkt verbessert werden kann. Lehrerinnen und Lehrer können diese Arbeiten korrigieren und kommentieren, Fehler erläutern, gelungene Anteile hervorheben und den Schülerinnen und Schülern wertschätzend bei ihrem Lernfortschritt helfen. Aber erst später in der Schule kann das zuvor zu Hause Gelernte von den Schülerinnen und Schülern im Unterricht eingebracht werden und dann als Leistung zu einer Verbesserung der Note für die Sonstige Mitarbeit führen.

Im Moment besteht diese Möglichkeit nur für unsere Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe Q2.

Welchen zeitlichen Umfang sollen die Lernaufgaben haben?

Wir am FSG haben uns darauf verständigt, dass wir nicht nach schriftlichen und mündlichen Fächern unterscheiden wollen. Es gilt für alle Fächer, dass die Dauer der Aufgaben etwa zwei Drittel der regulären Unterrichtszeit betragen soll. Das entspricht einer 30-minütigen Aufgabe pro 45-Minuten-Stunde im Stundenplan. Die geplante Aufgabendauer soll zusammen mit den Aufgaben genannt werden.
Es ist klar, dass solche zeitlichen Vorgaben naturgemäß nur Richtwerte sein können, die die Lehrerinnen und Lehrer bei ihren Planungen zugrunde legen. Die Schülerinnen und Schüler benötigen für verschiedenartige Aufgaben unterschiedlich viel Zeit. Auch Lust und Tagesform spielen eine große Rolle. Daher ist eine gewisse Streuung unvermeidbar.

Auch ist zu beachten, dass verschiedene Aufgaben für unterschiedliche Zeiträume vorgesehen sind. So kann es durchaus sein, dass eine deutlich umfangreiche Aufgabe gestellt wird, die aber erst nach zwei Wochen erledigt sein soll. Auch hier ist ggf. Ihre ordnende Hilfestellung gefragt.

Als wichtigstes Kriterium gilt, Augenmaß walten zu lassen und zu sehen, wie Ihr Kind zeitlich mit der Bearbeitung vorankommt. Beenden Sie zu lange Arbeitsphasen, vermeiden Sie zeitliche Überforderungen und geben Sie den Lehrerinnen und Lehrern Rückmeldung, wenn es mal nicht stimmt.

Wie kann ich mein Kind während des Lernens auf Distanz unterstützen?

Sie, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, sind derzeit sicherlich viel stärker bei der Organisation des Lernens daheim gefordert, insbesondere bei den jüngeren Kindern. Gewiss ist es oft schwierig, den Überblick zu behalten und nichts aus den Augen zu verlieren. Leider verfügen wir nicht über eine einheitliche Organisations- und Kommunikationsplattform, die Ihnen diese Aufgabe erleichtern könnte.

Bitte unterstützen Sie Ihre Kinder, insbesondere die jüngeren, mit der notwendigen Hilfe bei der Organisation und Strukturierung des Lernens. Schaffen Sie für das Lernen feste Strukturen im Alltag. Vereinbaren Sie mit Ihren Kindern regelmäßige Lernzeiten, damit nach deren Ende die Freizeit beginnen kann. Lernen hilft gegen Langeweile.

Besonders wichtig ist es, dass Sie Ihre Kinder auffordern und bestärken, die Aufgaben zu bearbeiten und die Lernangebote wahrzunehmen. Machen Sie ihnen immer wieder Mut, auch wenn es Schwierigkeiten gibt. Ermuntern Sie sie, auch mit den Lehrerinnen und Lehrern Kontakt aufzunehmen und sich dort Rat und Hilfe zu holen. Erinnern Sie sie immer wieder, dass Fehler nicht schlimm sind und auch nicht zu einer Verschlechterung der Note führen können.

Weitere konkrete Tipps und Anregungen finden Sie beispielsweise auch auf der Internetseite des bayrischen Kultusministeriums unter www.km.bayern.de unter dem Stichwort „Eltern“.

Sicherlich können wir nicht alle Fragen beantworten, die Sie beschäftigen. Dies liegt daran, dass für viele Fragen noch keine verbindlichen Regelungen getroffen sind und wir wie alle Schulen im Land die Antworten abwarten müssen.

Sobald eine Klärung erreicht ist, werden wir Sie umgehend informieren.

Bleiben Sie gesund!