Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

seit dem 16.03.2020 ist die Schule für den regulären Unterricht auf Grund der Corona-Pandemie geschlossen. Für die betroffenen Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte, aber auch Kolleginnen und Kollegen eine ungewohnte und herausfordernde Situation, die viele Fragen aufwirft. Wann kann meine Tochter oder mein Sohn wieder in die Schule, wie wird die Versetzung geregelt, welche Klassenarbeiten werden noch geschrieben?

Für die angehenden Abiturientinnen und Abiturienten werden schulische Lernangebote seit dem Ende der Osterferien unter strenger Beachtung der Hygienevorschriften seitens der Schule gemacht.

Viele Eltern sind von den Entscheidungen der Bund-Länder-Kommission in dieser Woche enttäuscht. Eine konkrete Planung und Perspektive, wann Ihre Tochter oder Ihr Sohn wieder in die Schule gehen kann, ist für die Klassen der Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 9) und die ersten beiden Jahrgänge der Oberstufe (Einführungsphase, Qualifikationsphase) nicht vorgelegt worden.

Auch seitens der Schulleitung bedauern wir, dass wir unsere Schülerinnen und Schüler nicht persönlich in der Schule begrüßen und unterrichten dürfen. Wir müssen davon ausgehen, dass das Lernen auf Distanz weiterhin der „Regelfall“ in diesem Schuljahr sein wird.

Das Ministerium arbeitet im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens an Lösungen für diese Krisensituation in der Schule. Einige Grundzüge können Sie der Pressemitteilung von Frau Gebauer vom 01.05.2020 unter https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressemitteilungen/2020_17_LegPer/PM2020051_Bildungssicherungsgesetz/index.html entnehmen.

Sobald rechtliche Klarheit herrscht, werden wir Ihnen die Lösung für unser Stein-Gymnasium zeitnah vorstellen.

Bleiben Sie gesund!