Für die 7er und ihre Eltern gibt es hier sowie unter dem Punkt „Service“ umfangreiche Informationen zur Wahl eines neuen Faches für die Klassen 8 und 9:

O-Ton KuMuDa:

Liebe Schülerinnen und Schüler der Q2,
sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte der Q2,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben die Information erhalten, dass im häuslichen Umfeld einer Person der Jahrgangsstufe Q2 eine positive Corona-Infektion festgestellt wurde. Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand (Sonntag, 19:00 Uhr) steht die betroffene Person unter häuslicher Quarantäne.

Wir haben heute unmittelbar nach Erhalt der Informationen den Krisenstab bei der Bezirksregierung Arnsberg sowohl per Mail als auch telefonisch informiert und den Sachverhalt ausführlich dargelegt und besprochen. Nach Aussage der zuständigen Dezernentin bei der Bezirksregierung Arnsberg, Frau Stahl, können bei der vorliegenden Sachlage die schulischen Lernangebote am morgigen Montag und in der kommenden Woche wie geplant nach den Vorgaben der Bezirksregierung, die wir bereits seit Beginn der Öffnung der Schule für die Q2 umgesetzt haben, stattfinden.  Am morgigen Tag werden wir umgehend den Schulträger informieren und uns mit dem Gesundheitsamt beraten.

Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

seit dem 16.03.2020 ist die Schule für den regulären Unterricht auf Grund der Corona-Pandemie geschlossen. Für die betroffenen Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte, aber auch Kolleginnen und Kollegen eine ungewohnte und herausfordernde Situation, die viele Fragen aufwirft. Wann kann meine Tochter oder mein Sohn wieder in die Schule, wie wird die Versetzung geregelt, welche Klassenarbeiten werden noch geschrieben?

Für die angehenden Abiturientinnen und Abiturienten werden schulische Lernangebote seit dem Ende der Osterferien unter strenger Beachtung der Hygienevorschriften seitens der Schule gemacht.

Liebe Schulgemeinschaft,

soeben hat das Ministerium in einer Schulmail mitgeteilt, dass in dieser Woche keine Ausweitung des Unterrichts an den weiterführenden Schulen erfolgt. Anbei der Originaltext aus der Schulmail:

Keine Ausweitung des Unterrichts an den weiterführenden Schulen in dieser Woche
"Über das bisherige Maß an Unterricht und Lernangeboten für die Abschlussklassen hinaus ist für diese Woche eine Ausweitung auf weitere Schülergruppen nicht vorgesehen. Diese Festlegung ist auch das Ergebnis von Gesprächen, die wir in der vergangenen Woche mit Lehrer- und Elternverbänden sowie mit Schulleitungsvereinigungen und Schulträgervertretern geführt haben."

Ich habe Ihnen den Link zur Schulmail des Ministeriums beigefügt:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200505/index.html

Am Stein werden in dieser Woche – wie geplant – weiterhin die schulischen Lernangebote für die Q2 zur Prüfungsvorbereitung aufrechterhalten.

Bleiben Sie alle gesund!

Liebe Schülerinnen und Schüler der Q2,

am Freitag, den 8. Mai, können wir die abschließende Jahrgangsstufenversammlung der Q2.2 aus Gründen des Infektionsschutzes leider nicht in der gewohnten Form in der Aula durchführen. Neben der Ausgabe der Zulassungsbescheinigungen werden euch in dieser Veranstaltung durch Herr Kröger als Schulleiter rechtliche und organisatorische Informationen zum Abiturverfahren gegeben. Hierzu verpflichtet uns die Prüfungsordnung.

Um dieser Verpflichtung auch in Corona-Zeiten nachkommen zu können, stellen wir euch diese Informationen, wie vom Schulministerium vorgegeben, in schriftlicher Form hier zur Verfügung:

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

in der heutigen Schulmail Nr. 20 vom Schulministerium (https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200506/index.html) sind wichtige Eckpunkte für den Präsenzunterricht an den allgemeinbildenden weiterführenden  Schulen benannt worden.

Folgende Punkte sind besonders wichtig:

  • Ab dem kommenden Montag, den 11. Mai 2020 beginnt der Unterricht für die Qualifikationsphase Q1.
  • Ab dem 26. Mai 2020, dem Tag nach Beendigung der ersten Phase der Abiturprüfungen, kommen die Jahrgänge 5 bis Einführungsphase in annähernd gleichem Umfang bis zum Ende des Schuljahres dazu.

Liebe Schulgemeinschaft,

in den letzten Tagen sind in Lünen mehrere Personen auf Corona positiv getestet worden oder leben in häuslicher Gemeinschaft mit positiv getesteten Personen und stehen unter häuslicher Quarantäne. Wie Sie vielleicht wissen, ist auch das FSG betroffen.

Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigte und auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am FSG sind besorgt und stellen sich Fragen zum Infektionsschutz in Verbindung mit dem Schulbesuch.

Wir am Stein nehmen diese berechtigten Sorgen sehr ernst. Wir stehen in engem und regelmäßigem Kontakt mit dem Gesundheitsamt der Stadt Lünen. Wir haben unsere Situation ausführlich dargelegt und halten uns streng an das vom Gesundheitsamt empfohlene Verfahren, das im Infektionsschutzgesetz geregelt ist. Das Gesundheitsamt entscheidet über die Aufhebung der häuslichen Quarantäne und damit auch über den Schulbesuch und die Teilnahme am Unterricht oder an Klausuren.

Das Gymnasium ist von seiner Sinnstellung her langfristig auf die Vorbereitung der Studierfähigkeit der Schülerinnen und Schüler angelegt. Der Mittelstufe kommt dabei die Bedeutung zu, auf den Grundlagen der Erprobungsstufe eine Lernprogression durchzuführen, welche die Schülerinnen und Schüler auf die Anforderungen der gymnasialen Oberstufe vorbereitet. Dabei ist zu beachten, dass die Zahl der Unterrichtsfächer zugleich ausgeweitet wird.

Da das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium über eine sehr heterogene, multikulturelle Schülerschaft verfügt, kann diese Aufgabe nur dann erfolgreich gelöst werden, wenn Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer individuellen Neigungen, Begabungen und Lernpotenziale gefordert und gefördert werden.

Diese Förderprozesse sollen sowohl begabten Schülerinnen und Schülern zuteilwerden,  als auch solchen, die mit kleineren Lerndefiziten aus der Erprobungsstufe kommen oder solche im Laufe der Mittelstufe entwickeln.

Begleitet wird das Lernen in der Mittelstufe durch systematische Beratung: individuell und fachbezogen durch Fachlehrerinnen und -lehrer, das gesamte Leistungsbild einer Schülerin oder eines Schülers in den Blick nehmend durch die Klassenleitungsteams, in Laufbahnfragen durch den Mittelstufenkoordinator und bei sozialen oder Disziplinproblemen zusätzlich durch das Krisen-Chancen-Team oder den Schulpsychologischen Dienst.

Im Kalenderjahr 2020 befindet sich das Gymnasium in einer Umbruchsituation zwischen dem achtjährigen Bildungsgang (G8), der im Schuljahr 2019/20 die Klassen 7-9 betrifft, und dem neunjährigen Bildungsgang (G9), in dem sich die aktuellen Klassen 5 und 6 befinden. Sofern im Folgenden Klassen angegeben werden, bezieht sich dies immer auf G8; in Klammern sind die erwartbaren Änderungen im Rahmen von G9 angeführt.

Die zweite Fremdsprache

Die zweite Fremdsprache wird an Gymnasien verpflichtend in G8 ab Klasse 6 (in G9 ab Klasse 7) unterrichtet. Am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium haben Schülerinnen und Schüler die Wahl zwischen den Sprachen Latein und Französisch.

Der Wahlpflichtbereich II

In den Klassen 8 und 9 (in G9 in den Klassen 9 und 10) dürfen die Schülerinnen und Schüler aus einem Angebot aus aktuell sechs Fächern eines auswählen, in dem sie bereits vorhandene Neigungen und Stärken vertiefen sollen.

Das Angebot des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums umfasst die Fremdsprachen Russisch und Französisch (für diejenigen, die als zweite Fremdsprache Latein gewählt haben), das Fach „Geschichte bilingual“, das Fach Informatik und die Fachkombinationen „Biologie und Chemie“ sowie „KuMuDa“ (Kunst – Musik – Darstellen). In G8 werden die Fremdsprachen mit drei, die übrigen Angebote mit zwei Wochenstunden unterrichtet. (In G9 wird die Stundenzahl pro Fach um eins erhöht.)

Angebot

Unterrichtsstunden

pro Woche in G8

Unterrichtsstunden

pro Woche in G9

Aufgabenfeld

Französisch

3

4

I    (Fremd-)Sprache

Russisch

3

4

I    (Fremd-)Sprache

KuMuDa

2

3

I    künstlerisch-musisch

Geschichte bilingual

2

3

II  Gesellschaftswissenschaft

Biologie und Chemie

2

3

III Naturwissenschaft

Informatik

2

3

III Naturwissenschaft

(Mit dem Einstieg in G9 soll das Angebot erweitert werden, da die neue APO-SI dann auch Fächer für den Wahlpflichtbereich II zulässt, die ausschließlich in der Gymnasialen Oberstufe unterrichtet werden.)

In der Aula des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums findet in der Regel vor den Osterferien eine Informationsveranstaltung statt, auf der die Anbieterfächer mit (multi)medialen Präsentationen und dem Vortrag einer Fachlehrkraft das jeweilige Angebot authentisch und schülernah der anwesenden Schülerschaft der siebten Klassen (in G9: der achten Klassen) sowie deren Eltern vorstellen.

Maßnahmen der Begabtenförderung

Viele Schülerinnen und Schüler des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums lernen und arbeiten im Regelunterricht sehr erfolgreich und haben Kapazitäten für weitere Lerninputs. Das FSG hält in allen Aufgabenfeldern (sprachlich-kreativ, naturwissenschaftlich, gesellschaftswissenschaftlich) sowie im Bereich Sport solche zusätzlichen Angebote bereit.

Die Forschungswerkstatt EinStein ermöglicht es Schülerinnen und Schülern der Klassen 6 bis 9, parallel zum Regelunterricht („Drehtürmodell“) an fachbezogenen oder fächerübergreifenden Projekten zu arbeiten, und zwar methodisch geschult, in kleinen Gruppen und mit der Pflicht der Durchführung einer Präsentation auf dem „EinStein-Tag“.

Da das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium eine „DFB-Stützpunktschule“ ist und eine Kooperationsvereinbarung mit der Handballabteilung des Lüner SV unterhält, können sich ambitionierte Sportlerinnen und Sportler aus der Mittelstufe angesprochen fühlen. Die Teilnahme an der Fußball-Förderung ist mit einer Ergänzungsstunde verknüpft und bedingt, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer solide schulische Leistungen erbringen.

Im Bereich der Fremdsprachen ist es solchen Schülerinnen und Schülern, die als zweite Fremdsprachen Latein gewählt haben, möglich, in der Arbeitsgemeinschaft „Mater et filia“ in der Mittelstufe die Sprache Italienisch zu erlernen. Für Schülerinnen und Schülern, deren zweite Fremdsprache Französisch ist, besteht die Möglichkeit, über Jahre hinweg im Rahmen der DELF-AG ihre Sprachkenntnisse zu vertiefen und sich dies durch das Ablegen schulexterner Prüfungen bescheinigen zu lassen. Das offizielle Diplom DELF bescheinigt das Beherrschen und Verstehen der französischen Sprache in vier Niveaustufen (A1, A2, B1, B2). Es gilt als Nachweis über französische Sprachkenntnisse für persönliche, schulische, universitäre oder berufliche Ziele und kann im Idealfall dazu führen, dass FSG-Schülerinne und Schüler die Berechtigung erhalten, nach bestandenem Abitur an allen Universitäten im französischen Sprachraum zu studieren.

Im Bereich der Gesellschaftswissenschaften besteht für Schülerinnen und Schüler ab der Mittelstufe das Angebot, an der Schülerfirma „Stonecompany“ teilzunehmen, die sich mit dem Design, dem Marketing, der Produktion, dem Vertrieb und dem Rechnungswesen bezogen auf Produkte im Kontext des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums befasst. Eine zweite Möglichkeit besteht in einer Teilnahme an der Rechtskunde-AG, die in Klasse 9 stattfindet, zwölf Doppelstunden umfasst und von einem Richter des Amtsgerichts Lünen geleitet wird. Im Rahmen dieser Arbeitsgemeinschaft findet ein Besuch eines Verhandlungsvormittags am Amtsgericht Lünen statt, vorzugsweise an Gerichtstagen mit Jugendstrafprozessen.

Im Bereich der Naturwissenschaften sind auch Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe eingeladen, am „Känguru-Wettbewerb der Mathematik“ oder am „Tag der Chemie“ teilzunehmen.

Außerhalb des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums bestehen für Schülerinnen und Schüler mit ausgewiesenen Begabungen die Möglichkeiten, im Rahmen von Oster- oder Herbstferien an speziellen, thematisch vorgegebenen Kursen für Hochbegabte teilnehmen zu können.

Zum einen handelt es sich um die „LernFerien Nordrhein-Westfalen“, die regelmäßig in den Oster- und Herbstferien stattfinden und sich in dem Segment „Begabungen fördern“ an Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 und 9 richten.

Zum anderen gibt es die „Juniorakademien NRW“, die in den Sommerferien an mehreren Standorten in Nordrhein-Westfalen stattfinden und zu denen das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium in den zurückliegenden zehn Jahren zumeist eine/n, mitunter sogar zwei Kandidatinnen oder Kandidaten platzieren konnte. Hierfür gibt es ein sich an den Halbjahreszeugnissen orientierendes Auswahlverfahren, an dem neben dem Mittelstufenkoordinator auch die beteiligten Klassenleitungen und Unterrichtende der „Referenzfächer“ der gewählten Angebote beteiligt sind.

Maßnahmen der kompensatorischen Förderung

Im Bereich der Fremdsprachen hat die Erfahrung der zurückliegenden Schuljahre gezeigt, dass das Erlernen einer – nach Englisch – zweiten Fremdsprache einer beträchtlichen Zahl von Schülerinnen und Schülern Probleme bereitet. Ursache dafür ist neben der Erfordernis kontinuierlichen Lernens von Vokabeln und Grundlagen der Grammatik die Heterogenität der Schülerschaft auch in Bezug auf Herkunftssprachen: in vielen Familien ist nicht Deutsch die gesprochene Sprache, sondern entweder eine slawische Sprache oder Türkisch, Kurdisch oder Arabisch.

Daher gibt es aktuell in den Klassen 7 und 8 (in G9 in den Klassen 8 und 9) einen Förderschwerpunkt „zweite Fremdsprache“, der dieser Entwicklung Rechnung trägt und wie die Fußball-Förderung ebenfalls mit einer je Ergänzungsstunde pro Schuljahr in der Stundentafel verankert ist.

Das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium blickt auf eine langjährige Tradition der Früherkennung von Leistungsdefiziten und der Entwicklung sich darauf beziehender Fördermaßnahmen zurück. Bereits vor der Verpflichtung zum Schreiben von Förderplänen gab es ein so genanntes „Frühwarnsystem“ am FSG. Im aktuellen Verfahren individueller Förderung legt die Zeugniskonferenz des ersten Schulhalbjahres fest, welche Schülerinnen und Schüler in welchen Fächern und welchen Kompetenzbereichen (Arbeitsverhalten, Selbstorganisation, Sozialverhalten) einen auf sie abgestimmten, individuellen Förderplan erhalten sollen. Die Fachförderpläne werden von den Unterrichtenden der Fächer, der Förderplan als ganzes Dokument den Schülerinnen und Schülern und deren Eltern durch die Klassenleitung erläutert und im Sinne eines Vertrages von allen Beteiligten unterschrieben. Gegen Ende des dritten Quartals werden die Fördermaßnahmen evaluiert. Mit dem dann aktuellen Leistungsbild geht die Klassenleitung in Beratungsgespräche auf dem Elternsprechtag. Sofern sich die Leistungen nicht signifikant verbessert haben, ist eine Laufbahnberatung beim Mittelstufenkoordinator verpflichtend vorgesehen.

Im Rahmen einer Ausweitung des Förderkonzeptes ist geplant, jeweils in den zweiten Schulhalbjahren zusätzlich zur Förderung in der zweiten Fremdsprache (siehe oben) in der Mittelstufe weitere Förderkurse in beliebigen Fächern – gegebenenfalls auch jahrgangsstufenübergreifend - einzurichten, sofern die auf den Halbjahreszeugnissen aufgetretenen Defizite in bestimmten Fächern einen eindeutigen Bedarf an Fördermaßnahmen nahelegen.

Als außerschulische Fördermaßnahmen sind auch hier die „LernFerien Nordrhein-Westfalen“ zu erwähnen, die neben der Begabtenförderung auch Angebote kompensatorischer Förderung („Lernen lernen“) durchführen, und zwar ebenfalls in den Oster- und Herbstferien. In diesen Angeboten, die kostenfrei und zudem auch in unserer Region verortet sind, werden Grundfertigkeiten in Deutsch, Englisch und Mathematik wiederholt, Selbstorganisation und Lernbereitschaft gestärkt sowie soziale Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Leistungsbereitschaft und Zuverlässigkeit geschult.

Angebote zur „Ich-Stärkung“ und zum Festigen des „Wir-Gefühls“

Für die ganze Schülerschaft – und damit auch für alle Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe – gibt es ein breites Angebot an Arbeitsgemeinschaften, bei denen man sich, seine Persönlichkeit und seine Neigungen einbringen kann, um Bestätigung zu erfahren. Zugleich ist man immer Teil einer – im Idealfall – gleichgesinnten Gruppe und empfindet beim gemeinsamen Arbeiten, im Rahmen von Proben, sportlichen Aktivitäten, Theateraufführungen oder SteinKonzerten ganz intensiv den „Stein-Geist“: MeinSteinDeinSteinUnserStein.

Neben den bereits erwähnten Arbeitsgemeinschaften sind es vor allem diejenigen in den gestalterischen Bereichen, welche eine große Teilgruppe der Mittelstufenschülerschaft binden: die Chor-AG 5-8, der Schüler-Eltern-Lehrer-Chor, die Bigbands brasstones und windaction das Streichorchester stringendo, die Theater-AG und die Digitalwerkstatt-AG. In diesen Arbeitsgemeinschaften sind etwa ein Drittel (!) aller Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe organisiert. Dies ist als Ausdruck einer hohen Solidarisierung innerhalb der Schülerschaft zu verstehen und zugleich als Zeichen für ein Ja zum Miteinander, zum zielgerichteten Arbeiten im Vorfeld von öffentlichen Präsentationen.

Beratung

Für individuelle Beratungen bezogen auf die Belange einzelner Fächer sind die Fachlehrerinnen und Fachlehrer zuständig. Dies können sowohl Rückmeldungen an Schülerinnen und Schüler im Laufe oder nach Abschluss einzelner Unterrichtsvorhaben sein, kurze schriftliche Mitteilungen an die Erziehungsberechtigten, die in den Schulplaner eingetragen werden sowie Gespräche im Rahmen der beiden Elternsprechtage.

Ebenso wie in der Erprobungsstufe sind für die Mittelstufe Klassenleitungsteams vorgesehen. Das Teamprinzip hat eine Vielzahl von Vorteilen:

  • Die Klassenleitungsaufgaben sind auf zwei Schultern verteilt. Bei dienstlich oder gesundheitlich bedingter Abwesenheit eines Teils des Klassenleitungsteams ist der andere Teil zumeist anwesend, sodass den Schülerinnen und Schülern immer ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.
  • Die Klassenleitung ist mit vielen Unterrichtsstunden – oft mit vier Fächern – in der Klasse vertreten. So kann sich in drei Jahren (in G9: zweimal zwei Jahren: Klasse 7, 8 sowie Klasse 9, 10) ein hohes Maß an Vertrautheit zwischen Klasse und Klassenleitung ergeben.
  • Bei der Betrachtung der Entwicklung einzelner Schülerinnen und Schüler, bei der Beurteilung der Klassensituation oder bei der Aufklärung disziplinarischer Vorfälle ergibt sich aus einer zweifachen Sichtweise innerhalb des Teams die Möglichkeit einer differenzierten Diskussion.
  • Dadurch, dass im Klassenleitungsteam in der Regel beide Geschlechter vertreten sind, können Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen der Mittelstufe ihre Pubertät durchlaufen, spezifische Probleme mit dem gleichgeschlechtlichen Teil des Klassenleitungsteams besprechen.

In Fragen der Gesamtentwicklung von Schülerinnen und Schülern sowohl in Bezug auf schulische Leistungen als auch in den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung und Sozialverhalten berät die Klassenleitung die Schülerinnen und Schüler ihrer Klasse sowie deren Erziehungsberechtigte. Dies kann in Form von Notizen im Schulplaner, im Rahmen von Telefongesprächen, per E-Mail oder in persönlichen Gesprächen nach Terminvereinbarung sowie auf den Elternsprechtagen geschehen.

Sofern das Leistungsbild von Schülerinnen und Schülern der Mittelstufe eine Versetzungsgefährdung signalisiert oder sogar den Verbleib auf der Schulform Gymnasium für wenig sinnvoll erscheinen lässt, steht der Mittelstufenkoordinator für Laufbahnberatungen zur Verfügung. In den Klassen 7 und 8 ist ein Wechsel der Schulform auf Antrag der Erziehungsberechtigten möglich. Entsprechende Beratungen finden in der Regel am Ende des dritten Quartals im zeitlichen Umfeld des zweiten Elternsprechtags statt. Hier werden anhand des aktuellen Leistungsbilds der betroffenen Schülerinnen und Schüler konkrete Zensurenkonstellationen erläutert, mit denen man:

  • die Versetzung ohne Erfordernis einer Nachprüfung schaffen kann,
  • sich die Möglichkeit einer Nachprüfung erarbeiten kann,
  • nicht versetzt ist, ohne eine Nachprüfung ablegen zu dürfen.

Diese Fälle werden gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten in einer konstruktiven, freundlichen Gesprächsatmosphäre besprochen. Der Blick ist dabei stets nach vorne gerichtet, Möglichkeiten der Verbesserung einzelner Noten intensiv auslotend. Der Mittelstufenkoordinator hält im Vorfeld dieser Laufbahnberatungen Rücksprache mit den Klassenleitungsteams der betreffenden Schülerinnen und Schüler und holt sich die aktuellen Leistungsstände ebenso ein wie Aussagen zum Arbeitsverhalten und zur Selbstorganisation.

In der Klasse 9 (in G9: auch in Klasse 10) sind Übergänge an andere Schulformen im Falle einer Nichtversetzung nicht vorgesehen und auch auf Antrag der Erziehungsberechtigten nicht mehr möglich. Die Laufbahnberatung hat hier zum einen die Option einer möglichst erfolgreichen Wiederholung im Blick, zum anderen berät sie hinsichtlich zu erwerbender Abschlüsse, insbesondere für den „dem Hauptschulabschluss 9 gleichwertigen Abschluss“ am Ende von Klasse 9. Dieser ermöglicht den bruchlosen Übergang in andere Schulsysteme, beispielsweise Berufskollegs.

Bei Nichtversetzungen im Kontext der Mittelstufe beraten die Fachlehrerinnen und Fachlehrer möglicher Fächer, in denen eine Nachprüfung abgelegt werden kann sowie der Mittelstufenkoordinator die Nachprüflinge und bieten deren Erziehungsberechtigten ebenfalls ein Beratungsgespräch an. Am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium nehmen nahezu alle Erziehungsberechtigten dieses Angebot wahr. Diese „Beratungskultur“ hat – neben der gewissenhaften Vorbereitung der Prüflinge – in den zurückliegenden Jahren dazu geführt, dass die Quote der erfolgreich bestandenen Nachprüfungen stets sehr hoch war.

Liebe Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-9,
sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

nachdem die Landesregierung NRW das Schulgesetz und die „Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I“ (APO-SI) befristet geändert hat, um Schullaufbahnen im Jahr 2020 zu sichern und in der 20. Schulmail des Ministeriums Rahmenbedingungen für einen Wiedereintritt in den „Präsenzunterricht“ gesetzt wurden, freuen wir uns sehr, euch Schülerinnen und Schüler ab dem 26. Mai wieder am FSG begrüßen zu dürfen.

Für euch, liebe Schülerinnen und Schüler, erfüllt sich damit sicherlich der Wunsch, mal wieder das Schulgebäude zu betreten, euren Mitschülerinnen und Mitschülern, den Lehrerinnen und Lehrern persönlich zu begegnen und Unterrichtsgespräche nach langer Zeit nicht ausschließlich über digitale Medien führen zu müssen.

Liebe Schülerinnen und Schüler der Q1,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Q1,

mit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts der Q1 stellen sich insbesondere Fragen zur Leistungsbewertung, zur Klausuranzahl und -dauer oder zur Sicherung von Schullaufbahnen.

Wir wollen euch/Ihnen Antworten geben auf einige Fragen auf der Grundlage der am 30.04.2020 geänderten Prüfungsordnung (APO-GOSt), der 20. Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung vom 06.05.2020 und der Ergänzung der Verwaltungsvorschriften vom 11.05.2020.

Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts betrifft immer mehr Jahrgangsstufen. Zurzeit hat neben den parallel stattfinden schriftlichen Abiturprüfungen die Jahrgangsstufe Q1 Präsenzunterricht in einigen Fächern unter Beachtung der Hygieneverordnungen und Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen.

Der Schutz aller am Stein wirkenden Personen – Schülerinnen und Schüler, Kolleginnen und Kollegen und das nicht pädagogische Personal – liegt uns am Herzen und steht im Mittelpunkt unseres Handelns. Wir haben Teilungen der Klassen vorgenommen, so dass in den Unterrichtsräumen der Mindestabstand gewahrt werden kann. Weiterhin stehen Seife und Einmalhandtücher in den Klassenräumen in ausreichendem Maße zur Verfügung, so dass eine wiederholte Reinigung der Hände vor und nach dem Präsenzunterricht gewährleistet ist. Die Wege in unserer Schule sind durch ein Einbahnstraßensystem gekennzeichnet.

Ausschnitt der aktuellen Termine

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