Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
in zwei Tagen beginnt nach der Schulschließung aufgrund der Corona-Pandemie und der Beschulung einzelner Jahrgangstufen zum Ende des Schuljahres 2019/2020 das neue Schuljahr 2020/2021. Nach Aussage der Ministerin Frau Gebauer soll dieses Schuljahr der Präsenzunterricht wieder der Regelfall sein.
In einer Schulmail vom 03.08.2020 haben wir einige Verhaltensregeln, Hinweise und Durchführungsbestimmungen zum Schulstart unter Corona-Bedingungen erhalten. Dieses 21-seitige Papier haben wir letzte Woche in der Koordinatorensitzung besprochen und dessen Relevanz für unsere Schule herausgearbeitet. In der heutigen Lehrendenkonferenz haben wir das erarbeitete Konzept mit dem gesamten Kollegium besprochen und noch Ergänzungen vorgenommen.
An dieser Stelle möchte ich Ihnen einige (zehn) wichtige Eckpunkte unseres Konzeptes („Corona-Regeln“) vorstellen, damit Sie und Ihre Kinder gut informiert sind, wie der Schulstart am FSG organisiert wird und gelingen kann.
1. Mund-Nasen-Bedeckung
- Grundsätzlich ist vorerst bis zum 31.08.2020 auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude im Unterricht und in den Pausen und Freistunden eine Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) zu tragen.
- Die Lehrkräfte können die Masken im Unterricht abnehmen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
2. Masken
- Die Eltern und Erziehungsberechtigten müssen den Kindern die Masken mitgeben.
- Bitte besprechen Sie mit Ihren Kindern das richtige Tragen der Maske. Es sollen Mund und Nase bedeckt werden.
- Die Schülerinnen und Schüler sollten eine Ersatzmaske zum Wechseln und einen geeigneten Aufbewahrungsbeutel (z. B. Gefrierbeutel) dabeihaben. In diesem mit Namen beschrifteten Beutel soll die (Ersatz-)Maske aufbewahrt werden.
- Sollte ein Schüler/eine Schülerin seine Maske vergessen, besteht die Möglichkeit, eine Maske im Sekretariat zu erhalten.
- Hat ein Schüler/eine Schülerin keine Maske oder weigert sich, eine Maske zu tragen, wird der Schüler/die Schülerin zum Schutz der anderen MitschülerInnen vom Unterricht ausgeschlossen; die Eltern und Erziehungsberechtigten werden über das Sekretariat informiert und die betroffenen Kinder werden von den Erziehungsberechtigten abgeholt. Bei wiederholten Verstößen drohen härtere Sanktionen.
3. Unterricht
- Sämtlicher Unterricht findet in den Klassenräumen statt, um Raumwechsel zu vermeiden.
- Es dürfen jahrgangsbezogene Lerngruppen, jedoch keine jahrgangsübergreifenden Gruppen gebildet werden, d.h. der Unterricht innerhalb einer Jahrgangstufe ist in den Fächern Religion, im WP-I- und WP-II-Bereich möglich.
- In der Oberstufe findet der Unterricht innerhalb der Jahrgangsstufe in den eingerichteten Kursen statt.
- In der Schulmail vom 03.08.2020 ist die Kooperation in einzelnen Fächern mit anderen Schulen ausdrücklich erlaubt worden, so dass unsere Kooperation mit dem GA weiterhin stattfinden kann.
- Die Schülerinnen und Schüler müssen sich nach den Pausen vor Unterrichtsbeginn ausreichend und gründlich die Hände waschen. Eine ausreichende und intensive Handhygiene ist nach Einschätzung der Virologen ein wirksames Mittel der Vorbeugung.
- Der Sportunterricht findet bis zum 31.8.2020 im Freien statt. Die Fachschaft Sport hat ein Hygienekonzept hierzu erarbeitet. Beim Umkleiden ist auf geeigneten Abstand zu achten! Handhygiene muss vor und nach dem Sportunterricht stattfinden.
- Der Schwimmunterricht in der SI findet bis auf Weiteres nicht statt. Das am Freitag von der Bädergesellschaft vorgelegte Hygienekonzept muss durch die Fachschaft Sport auf seine Machbarkeit für unsere Klassen und Kurse überprüft werden.
- Im Musikunterricht ist das Singen nicht erlaubt und die Blasinstrumente dürfen nicht benutzt werden.
4. Dokumentation der Sitzpläne
- Es gibt eine feste Sitzordnung für jeden Kurs/jede Klasse. Diese wird einmalig durch die Kurs-/Klassenleitung festgelegt und bleibt dann in allen Fächern fest. Wir empfehlen als Tischform die Reihenaufstellung.
5. Arbeitsgemeinschaften
- Es finden bis auf Weiteres (31.08.2020) keine jahrgangsübergreifenden AGs statt. Innerhalb einer AG können jahrgangsbezogene Teilgruppen separat betreut werden.
6. Lüftung
- Im Neubau ist nach Aussage von Stadt und ZGL eine ausreichende Lüftung durch eine dauerhafte Öffnung aller Kippfenster und eine geöffnete Klassentür gegeben. Der medizinische BAD-Dienst (Arbeitsschutz) in Dortmund bestätigte diesen Standpunkt.
- Wir sind in Gesprächen mit dem Schulträger, um die Lüftungssituation im Neubau zu verbessern.
7. Pausenregelung:
- Die Schülerinnen und Schüler der SI sollen das Schulgebäude zu den Pausen generell verlassen.
- Die Schülerinnen und Schüler der SII können im Gebäude bleiben, wenn sie nicht essen wollen.
- Als Aufenthaltsbereich wird der hintere Schulhof (Sporthalle) und als Essbereich der vordere Schulhof (Friedensplatz) festgelegt.
- Das Essen darf nicht im Gebäude eingenommen werden, sondern kann nur im Freien stattfinden.
- Trinkpausen während des Unterrichts werden durch die Lehrkraft organisiert, z. B. teils in der Klasse, teils auf dem Flur, o.a.
- Das Einbahnstraßensystem bleibt weiterhin bestehen.
- Die Schülerinnen und Schüler können alle Türen bis zum Unterrichtsbeginn als Eingangstüren nutzen; danach gilt das beschilderte Einbahnstraßensystem.
8. Schutz von vorerkrankten Schülerinnen und Schülern
Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Schul- und Teilnahmepflicht.
Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen finden die Bestimmungen über Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 SchulG) mit folgender Maßgabe Anwendung:
Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit. Entsprechende Pflichten gelten für volljährige Schülerinnen und Schüler.
Die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen zum einen darlegen, dass für die Schülerin oder den Schüler wegen einer Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen.
Besucht die Schülerin oder der Schüler die Schule voraussichtlich oder tatsächlich länger als sechs Wochen nicht, soll die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen. Für die Schülerin oder den Schüler entfällt lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie oder er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Hierzu gehört auch der Distanzunterricht. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.
9. Schutz vorerkrankter Angehöriger, die mit Schülerinnen und Schülern in häuslicher Gemeinschaft leben
Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Großeltern oder Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine relevante Erkrankung, bei der eine Infektion mit SARS-Cov-2 ein besonders hohes gesundheitliches Risiko darstellt, besteht, sind vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft zum Schutz dieser Angehörigen zu treffen.
Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt.
Eine Entbindung von der Teilnahme am Präsenzunterricht kommt vor allem dann in Betracht, wenn sich die oder der Angehörige aufgrund des individuellen Verlaufs ihrer oder seiner Vorerkrankung vorübergehend in einem Zustand erhöhter Vulnerabilität befindet.
Die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Distanzunterricht und zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.
10. Zusammenarbeit mit externen Partnern
Alle Veranstaltungen mit außerschulischen Partnern im Rahmen von KAoA sind erlaubt. Auch Exkursionen und Kursfahrten innerhalb von Deutschland sind möglich. In der Schulkonferenz in der kommenden Woche werden wir das Thema Schulfahrten noch einmal ausführlich besprechen. Ich werde Sie dann umgehend informieren
Neben den „Corona-Regeln“ möchte ich Ihnen zum Schluss noch zwei weitere Informationen geben.
Lernplattform
Am morgigen Dienstag findet für ca. 25 Kolleginnen und Kollegen eine vergleichende Vorstellung der beiden Lernplattformen Logineo-NRW-LMS und IServ statt. Beide Lernplattformen sollen auf ihre Kosten und ihren Nutzen hin analysiert werden.
In einer Lehrerkonferenz am Donnerstag und in der Schulkonferenz in der kommenden Woche werden wir uns an der Schule für eine Lernplattform entscheiden.
Über diese Lernplattform soll dann auch die Kommunikation mit Ihnen stattfinden. Um nicht zwei Systeme parallel nebeneinanderlaufen zu haben, werden wir Ihren Kindern in diesem Jahr den Schulplaner nicht zur Verfügung stellen. Wir möchten Sie darum bitten, Ihrem Kind ein geeignetes Hausaufgabenheft (möglichst DIN-A5-Format) zu kaufen.
Personal
Nachdem wir zum letzten Schuljahr einige Kolleginnen und Kollegen durch Ruhestand, Versetzung oder Sabbatjahr abgeben mussten, haben zum Schuljahr 2020/2021 neue KollegInnen ihren Dienst am Stein angetreten.
Frau Terfrüchte (E, Sn) und Frau Roelle (Bi, Ch) kehren aus der Elternzeit ans Stein zurück, ebenso Herr Rogge (D, ER) aus dem Sabbatjahr.
Als neue Kolleginnen begrüßen wir ganz herzlich Frau Wortmann-Bahr (E, Ge) und Frau Deuter (D, Ge, PPl). Wir freuen uns über diese Verstärkung in unserem Team und wünschen allen einen guten Start.
Ich bin mir sicher, dass der Schulstart am FSG gut gelingen kann. Wir am Stein freuen uns darauf, unsere Schülerinnen und Schüler endlich wieder unterrichten zu können.